Zu den von den Krankenkassen finanzierten Richtlinienpsychotherapieverfahren zählen die Verhaltenstherapie, die analytischen Therapieverfahren Psychoanalyse, die fokussiertere tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die systemische Therapie.
Die Traumatherapie ist ein ergänzendes Therapieverfahren, das Therapeuten mit entsprechender Qualifikation und bei Symptomen wie der Posttraumatischen oder bei komplexen Traumafolgestörungen in vielen Fällen erfolgreich einsetzen können.
Als von den Krankenkassen finanziertes Richtlinienpsychotherapieverfahren wende ich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene ab 18 Jahren an. Im Rahmen der Erstgespräche und probatorischen Sitzungen können wir bis zur Beantragung bei der Krankenkasse offene Fragen klären, sowie gemeinsam Ziele für die therapeutische Arbeit definieren.
Die Abrechnung ist mit allen Kassen möglich.